Steuererklärungen 2025
Der Countdown für die Steuererklärungen hat begonnen – Der Prozess zur Einreichung der diesjährigen Steuererklärungen beginnt am 15. März und endet am 15. Juli.
Am 15. März 2025 öffnet sich der Vorhang für die Steuererklärungen 2025, wobei die AADE klarstellt, dass keine Fristverlängerungen gewährt werden. Dasselbe geschah übrigens auch mit der Kfz-Steuer, für die es in diesem Jahr erstmals keine Verschiebung auf einen neuen Termin gab.
Gleichzeitig bestätigte der Gouverneur der Behörde für öffentliche Verwaltung, George Pitsilis, in einem Fernsehinterview, dass die Einreichungsfrist vom 15. März bis zum 15. Juli 2025 dauern werde, stellte aber klar, dass keine Verlängerung gewährt werde.
Darüber hinaus sollen – wie bereits im Vorjahr – 1,4 Millionen Erklärungen automatisch abgegeben werden. Konkret wird erwartet, dass die AADE bis Karmittwoch, 16. April 2025, die Freigabe der Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner abschließt, die von der AADE vollständig vorausgefüllt werden. Diese Erklärungen stehen bereits ab dem ersten Einreichungstag am 15. März 2025 zur Einreichung bereit.
Welche Steuern müssen bestimmte Kategorien zahlen?
Die in diesem Jahr geltenden Änderungen beschränken sich nicht nur auf das Verfahren, sondern erstrecken sich auch auf die Steuer, die bestimmte Kategorien von Bürgern zahlen müssen. Diese Änderungen betreffen unter anderem Freiberufler, Arbeitnehmer, die pro Block bezahlt werden, Steuerzahler, die Immobilien renoviert haben, Eigentümer von Einfamilienhäusern, die diese vermietet oder über Airbnb zur Verfügung gestellt haben, sowie Landwirte mit geschützten Kindern.
Ausführlich:
1. Steuerpflichtige, die ihre Immobilie renovieren: Steuerpflichtige, die im Jahr 2024 ihre Immobilie renovieren, können ihre Einkommensteuer fünf Jahre lang um bis zu 3.200 Euro mindern, bei Aufwendungen bis zu 16.000 Euro. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Sanierungsaufwendungen (z. B. beträgt die Erleichterung bei Aufwendungen von 10.000 Euro 2.000 Euro pro Jahr).
2. Freiberufler: Durch die Abschaffung der Gewerbesteuer sinkt die Steuer für alle Berufstätigen um 325 Euro. Insbesondere für Unternehmen in Gebieten mit weniger als 1.500 Einwohnern ist die Erleichterung noch größer, da das fiktive Einkommen um 50 % gekürzt wird.
3. Arbeitnehmer mit „Block“: Arbeitnehmer mit „Block“ profitieren durch die Abschaffung der Gewerbesteuer von einer Steuerermäßigung von 400-500 Euro. Diese Änderung wird in der Erklärung von 2025 erscheinen.
4. Eigentümer geschlossener Wohnungen: Wer drei Jahre lang geschlossene Immobilien gemietet hat, zahlt auf die Mieten des letzten Quartals 2024 keine Steuern, sofern die Vermietung nach dem 8. September erfolgte. Die Steuerbefreiung gilt für 36 Monate.
5. Landwirte mit unterhaltsberechtigten Kindern: Für Landwirte mit unterhaltsberechtigten Kindern erhöht sich der Steuerfreibetrag um 1.000 Euro, für Landwirte mit vier oder mehr Kindern beträgt der Freibetrag 240 Euro pro Jahr.
Quelle: protothema.gr
